Kanzlei Bannasch

Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht - Mediatorin  - Staatlich anerkannte Gütestelle -

 

 

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen unverbindlich per E-Mail unter dem Menüpunkt “ Kontakt” oder telefonisch unter der Rufnummer 05723 / 79 89 70 schildern. Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten.

Gesetzliche Vergütung

Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich für Verfahren, die vor dem 01.07.2004 begonnen wurden, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwäle ( BRAGO).

Für Verfahren, die nach dem 01.07.2004 begonnen wurden, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zusteht.

Die gesetzliche Vergütung orientiert sich in der Regel am Gegenstandswert  oder Streitwert, d.h. nach dem wirtschaftlichen Interesse, dass Sie an einem Rechtsstreit haben. Nach diesem bemißt sich dann der Vergütungssatz für Rechtsanwälte. 

Eine Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher liegen zwischen 25,00 und 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

 

Sollte die Angelegenheit weiter betrieben werden, so werden bei einer Übertragung des Mandates die Kosten der Erstberatung angerechnet.

 

In Strafgeld- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an

 

Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen ist es häufig schwierig, einen konkreten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht. Daher ist es in diesen Fällen häufig sinnvoll, einen pauschalen Festpreis oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Hier wird die zur Bearbeitung des Falles notwendige Zeit durch den Anwalt erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet.




Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese je nach den vertraglich vereinbarten Leistungen die Kosten der rechtlichen Vertretung. Es sind jedoch gewisse Wartezeiten, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen können, zu erfüllen, bevor die Versicherung eingreift, so dass Sie nicht nachträglich eine Versicherung abschließen können, wenn bereits ein konkretes juristisches Problem besteht.

 

 

E-Mail
Anruf
Karte