Staatlich anerkannte Gütestelle
Die Kanzlei Bannasch ist als Gütestelle durch das niedersächsische Justizministerium staatlich anerkannt.
Die Gütestelle ist zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen, Streitwertbegrenzungen oder Begrenzungen der örtlichen Zuständigkeit bestehen nicht.
Ziel des Güteverfahrens ist es, dass die Beteiligten unter Leitung der Gütestelle eine auf ihre Interessen zugeschnittene für sie faire und gerechte Lösung finden und vereinbaren. Das Verfahren ist freiwillig.
Das Verfahren wird durch Antrag einer Partei eingeleitet. Der Antrag ist schriftlich an die Gütestelle zu richten.
Aus einem vor der Gütestelle geschlossenen Vergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 der ZPO)
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage des niedersächsischen Justizministeriums.